16.11.2017 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Grenzwert für Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt
| Das OVG Münster hat jetzt den von ihm angenommenen Grenzwert für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss bestätigt. Danach gilt nach wie vor: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wird dieser Grenzwert überschritten, ist von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen. |
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