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  • 10.07.2015 · Fachbeitrag · Drogenfahrt

    Umfang der Blutanalyse bei § 24a Abs. 2 StVG

    | Die wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG entnommene Blutprobe darf nicht nur auf das berauschende Mittel (hier: THC), sondern auch auf dessen Abbauprodukte (hier: 11-Hydroxy-THC und THC-Carbonsäure) untersucht werden (OLG Karlsruhe 19.1.15, 2 (5) SsBs 720/14 - AK 177/14, Abruf-Nr. 144416 ). |