18.05.2020 · Nachricht · Drogenfahrt
Verkehrsteilnahme und Cannabiskonsum
| Auch ein zweimaliges Auffälligwerden im Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis erlaubt in der Regel nicht, ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. So das OVG Münster (17.2.20, 16 B 885/19, Abruf-Nr. 215012 ). |
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