Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.08.2016 · Fachbeitrag · Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Einspruch kann noch in der Hauptverhandlung beschränkt werden

    | Nach der Neufassung des § 67 Abs. 2 OWiG vom 26.1.98 ist die Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht. |