21.01.2013 · Fachbeitrag · Einstellung des Verfahrens
Auslagenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens
| Wenn erst ein begründeter Antrag des Verteidigers dazu führt, dass sich die Schwere des Tatvorwurfs weitgehend reduziert, sodass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann, sind die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen (AG Backnang 16.10.12, 2 Ds 93 Js 111535/11, Abruf-Nr. 130015 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig