17.11.2021 · Nachricht · Entbindung vom persönlichen Erscheinen
Keine Einspruchsverwerfung, wenn auch Verteidiger fernbleibt
| Wurde der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden, rechtfertigt dies keine Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG, auch wenn sein nach § 73 Abs. 3 OWiG zur Vertretung bevollmächtigter Verteidiger der Hauptverhandlung fernbleibt. |
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