16.09.2016 · Fachbeitrag · Entbindungsantrag
Verfrühter Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG
| Der Betroffene kann einen Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht in der Hauptverhandlung nach § 73 Abs. 2 OWiG frühestens zusammen mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stellen. So hat es das OLG Bamberg entschieden (10.3.16, 3 Ss OWi 88/16, Abruf-Nr. 187775 ). |
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