17.03.2016 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit?
| Kann wegen Schwerhörigkeit die Fahrerlaubnis entzogen werden? Eine Verwaltungsbehörde hat das bejaht und von einem 70 Jahre alten Fahrerlaubnisinhaber gefordert, ein (Eignungs)Gutachten vorzulegen. Der Verlust des Hörvermögens betrug 56 Prozent am rechten und 100 Prozent am linken Ohr. Deswegen trug der Mann ein Hörgerät. Als das Gutachten nicht vorgelegt wurde, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das VG Neustadt/AW hat den Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 3 VwGO aufgehoben (28.1.16, 3 L 4/16.NW, Abruf-Nr. 146351 ). |
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