16.01.2015 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisentziehung 19 Monate nach der Tat
| Die Fahrerlaubnis kann auch noch 19 Monate nach der Tat vorläufig entzogen werden (LG Erfurt 23.10.14, 7 Qs 199/14, Abruf-Nr. 143354 ). |
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