28.03.2018 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Fremdschaden beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort
| Für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB wegen eines bedeutenden Fremdschadens beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist von entscheidender Bedeutung, wie dieser Schaden zu berechnen ist. Dazu hatte das LG Aachen zu entscheiden (13.11.17, 66 Qs 10/16, Abruf-Nr. 199934 ). |
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