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  • 08.06.2016 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei positivem Nachtatverhalten

    | Bei positivem Nachtatverhalten kann von der (Regel)Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Nr. 1 StGB abgesehen werden. Das bestätigt noch einmal das AG Tiergarten (18.2.16, (315 Cs) 3012 Js 1817/15 (281/15), Abruf-Nr. 186207 ). |