14.03.2024 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis
Kenntnis des Fremdschadens bei der Unfallflucht
| Für die Annahme, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 111 a StPO i. V. m. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB), muss sicher feststehen, dass der Beschuldigte wusste oder wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdsachschaden durch ihn verursacht wurde. |
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