15.07.2021 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis
Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nicht beim Teilnehmer
| Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nur für den Täter. Darauf hat jetzt noch einmal der BGH hingewiesen (24.3.21, 4 StR 416/20, Abruf-Nr. 221979 ). |
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