Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.07.2018 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verkehrsunfall mit geringer Blutalkoholkonzentration

    | Das AG Mönchengladbach hat ausgeführt, dass eine nur geringfügige Alkoholisierung eines Kraftfahrers ohne weitere Tatsachen nicht zwangsläufig als ursächlich für einen Unfall angesehen werden kann. In dem Fall war es beim Rückwärtsausparken zu einer Kollision gekommen. Die BAK hatte nur 0,60 ‰ betragen (9.2.18, 59 Gs 151/18, Abruf-Nr. 200993 ). |