17.07.2018 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis
Verkehrsunfall mit geringer Blutalkoholkonzentration
| Das AG Mönchengladbach hat ausgeführt, dass eine nur geringfügige Alkoholisierung eines Kraftfahrers ohne weitere Tatsachen nicht zwangsläufig als ursächlich für einen Unfall angesehen werden kann. In dem Fall war es beim Rückwärtsausparken zu einer Kollision gekommen. Die BAK hatte nur 0,60 ‰ betragen (9.2.18, 59 Gs 151/18, Abruf-Nr. 200993 ). |
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