16.11.2017 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhältnismäßigkeit
| Liegt zwischen der Verkehrsstraftat und einer darauf beruhenden vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 StGB, 111a StPO ein langer Zeitraum, kann die vorläufige Entziehung deshalb unverhältnismäßig sein. Drauf hat jetzt noch einmal das LG Görlitz hingewiesen (8.9.17, 13 Qs 148/17, Abruf-Nr. 197442 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig