17.08.2016 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Wertgrenze für den bedeutenden Sachschaden
| Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt die Regelentziehung der Fahrerlaubnis u. a. einen bedeutenden Sachschaden voraus. Das LG Braunschweig hat dazu jetzt noch einmal Stellung genommen und festgestellt, dass die Grenze ab 2016 bei einem Sachschaden von 1.500 EUR zu ziehen ist (3.6.16, 8 Qs 113/16, Abruf-Nr. 186878 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig