17.04.2018 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Wertgrenze für die Regelentziehung bei Fahrerflucht
| Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB kann dem Täter, wenn er beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort weiß oder wissen kann, dass an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wo die Wertgrenze für die Annahme eines bedeutenden Schadens liegt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Dazu hat das AG Stuttgart Stellung genommen (8.8.17, 203 Cs 66 Js 36037/17 jug – Abruf-Nr. 200394 ). |
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