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  • · Nachricht · Europa

    Wenig europäische Einigkeit bei der Urlaubsfahrt mit dem Auto

    | Mit dem Beginn der Sommerferien startet auch wieder die große Reisewelle in Europa. Doch trotzt aller Einigungsbemühungen: in Europa gibt es zahlreiche unterschiedliche Regelungen zu beachten, wenn es mit dem Auto über die Ländergrenzen geht. Vorbehaltlich aktueller gesetzlicher Regelungen zeigt die Zurich Versicherung auf, worauf man bei einer Urlaubsautofahrt ins Ausland achten sollte. |

     

    Zusätzliche Warnwesten sind Pflicht

    Wer sich für eine Urlaubsfahrt nach Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Tschechien oder auch nach Ungarn entscheidet, muss wissen: hier ist nicht nur das Mitführen einer Warnweste für den Fahrer Pflicht. Für jeden Insassen an Bord muss eine eigene Weste vorhanden sein.

     

     

    Feuerlöscher an Bord?

    In Griechenland, Estland, Rumänien, Bulgarien, der Türkei und im gesamten Baltikum müssen Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Ratsam sind Feuerlöscher aber auch für Fahrten nach Dänemark, Belgien, Mazedonien, Polen, Norwegen und Schweden.

     

    Tagfahrlicht genügt nicht immer

    In den meisten europäischen Ländern ist auch tagsüber das Einschalten des Abblendlichtes empfohlen. In vielen Ländern, vor allem in Skandinavien, Ost- und Südosteuropa, sogar vorgeschrieben. In Schweden, Dänemark, Italien und der Schweiz darf - sofern vorhanden - tagsüber ersatzweise das Tagfahrlicht verwendet werden. Aktuelle Regelungen sollten beachtet und im Zweifel aus Sicherheitsgründen stets mit Abblendlicht gefahren werden.

     

    Ersatzlampen müssen mit

    Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Kroatien, Tschechien, Dänemark und Slowenien verpflichtend. Für Autofahrten in Ungarn, Italien, der Slowakei, Norwegen, Frankreich, Portugal oder Spanien ist es dringend empfohlen.

     

    Zweites Warndreieck nicht vergessen

    Für Reisen in die Türkei, nach Spanien und Zypern muss immer ein zweites Warndreieck dabei sein. In Kroatien und Slowenien gilt dies nur für Gespannfahrer, also beispielsweise für Autos mit Wohnwagenhängern.

     

     

     

    Quelle | obs/Zurich Gruppe Deutschland/Zurich Versicherung

    Quelle: ID 43463770