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  • 18.08.2015 · Fachbeitrag · Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Anforderungen an das Urteil

    | Sofern nicht außergewöhnliche Umstände etwas anderes erfordern, reicht es für eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus, wenn der Tatrichter zur äußeren Tatseite den Tatort und die Tatzeit (meist in Bezug auf die Gestellung) mitteilt und Angaben zum Fahrzeug (Typ und Kennzeichen oder Fahrgestellnummer) macht (KG 26.5.15, (3) 161 Ss 87/15 (50/15), Abruf-Nr. 145071 ). |