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  • 04.12.2015 · Fachbeitrag · Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis

    | Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt. Sie wird nach einer Entscheidung des BGH nicht durch kurze Unterbrechungen in selbstständige Taten aufgespalten (BGH 12.8.15, 4 StR 14/15, Abruf-Nr. 179126 ). |