18.09.2015 · Fachbeitrag · Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
| 1. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen eines Kfz, wenn aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Inland keine neue Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. 2. Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt dabei voraus, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt im Verkehrszentralregister (Fahrerlaubnisregister) eingetragen war. (OLG Braunschweig 27.5.15, 1 Ss 24/15, Abruf-Nr. 145280 ) |
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