18.09.2015 · Fachbeitrag · Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
| 1. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen eines Kfz, wenn aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Inland keine neue Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. 2. Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt dabei voraus, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt im Verkehrszentralregister (Fahrerlaubnisregister) eingetragen war. (OLG Braunschweig 27.5.15, 1 Ss 24/15, Abruf-Nr. 145280 ) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat