· Fachbeitrag · Fahreridentifizierung
Ausdruck eines Hochglanzbilds
Dem Verteidiger ist auf Antrag ein Ausdruck eines Messfotos auf Hochglanzpapier zu überlassen, wenn der bislang zur Akte genommene Ausdruck keine ausreichende Identifizierung des Fahrzeugführers zum Vorfallszeitpunkt ermöglicht (AG Plön 23.1.13, 4 OWi 10/12 GE, Abruf-Nr. 130645). |
Praxishinweis
Ob eine Täteridentifizierung anhand des Lichtbilds möglich ist, lässt sich häufig an dem in den Anhörungsbogen hineinkopierten Bild nicht endgültig beurteilen. Dazu muss man das „Hochglanzbild“ kennen. Von dem ist dem Verteidiger auf Antrag ein Ausdruck zu überlassen, wenn der bislang zur Akte genommene Ausdruck keine ausreichende Identifizierung ermöglicht. Allerdings sollte sich der Verteidiger solche Anträge gut überlegen, wenn das „Hochglanzbild“ noch nicht bei der Akte ist. Dann steht ja zunächst nur das i.d.R. schlechtere Bild aus dem Anhörungsbogen zur Identifizierung zur Verfügung. Mit dem Antrag auf Ausdruck des Messfotos auf Hochglanzpapier wird häufig erst eine bessere Grundlage für die Identifizierung aktenkundig.