05.10.2016 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnis
Unmotivierter Schuss mit einem Luftgewehr – Fahrerlaubnis weg
| Die Fahrerlaubnis kann auch entzogen werden, wenn wegen einer Nichtverkehrsstraftat verurteilt wird. Das hat das VG Neustadt/Weinstraße für eine Verurteilung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem (unmotivierten) Schuss mit einem Luftgewehr entschieden (8.3.16, 3 L 168/16 NW, Abruf-Nr. 185553 ). |
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