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  • 20.10.2022 · Nachricht · Fahrerlaubnis

    Verwertung der Erkenntnisse aus einer längerfristigen Observation

    | Wird bei einer längerfristigen Observation (§ 163f Abs. 1 StPO) festgestellt, dass der Beschuldigte ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt, dürfen die erlangten personenbezogenen Daten nicht in dem Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verwendet werden. |