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  • 20.01.2025 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

    | Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG beachtlich, wenn eine verkehrspsychologische Beratung des Fahrerlaubnisinhabers im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch nicht abgeschlossen ist. |