· Nachricht · Fahrerlaubnisentzug
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG
| Wir stellen Ihnen neuere Entscheidungen vor, die sich mit der verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis beschäftigen. |
- BayVGH 31.10.24, 11 ZB 24.1246, Abruf-Nr. 245279
- Die regelmäßige Einnahme von Cannabis hat nach der Rechtslage vor dem 1.4.24 gemäß Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausgeschlossen. Eine Rückwirkung der für den Fahrerlaubnisinhaber günstigeren Neuregelung auf sog. Altfälle hat der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht vorgesehen (wie etwa durch Art. 316p i. V. m. Art. 313 EGStGB, vgl. OVG Lüneburg 23.9.24, 12 PA 27/24). Sie ist im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Regelung auch nicht verfassungsrechtlich geboten.
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