Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht

    | Insbesondere auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort spielt die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis in der Praxis eine große Rolle (§§ 69, 69a, 142 StGB; § 111a StPO). Wir haben dazu zwei aktuelle Entscheidungen. |

    •  
    • Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist kein Raum mehr, wenn seit dem Unfall längere Zeit ‒ hier mehr als sechs Monate ‒ verstrichen ist, in der keine weiteren verkehrsrechtsrelevanten Vorkommnisse verursacht durch den Angeklagten bekannt geworden sind, und der Angeklagte als Berufskraftfahrer auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.

     

    • Der Wert, ab dem ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen ist, liegt inzwischen bei 1.800 EUR.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 120 | ID 49958061