16.02.2018 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug
Entziehung der Fahrerlaubnis muss begründet werden
| Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Seine Fahrerlaubnis wurde nach § 69 StGB entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Der Angeklagte hatte das Kraftfahrzeug nach Konsum von Amphetaminen geführt. Der BGH hat beanstandet, dass das LG diese Entscheidung im Urteil nicht begründet hat (23.11.7, 4 StR 427/17, Abruf-Nr. 198406 ). |
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