16.02.2018 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug
Entziehung der Fahrerlaubnis muss begründet werden
| Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Seine Fahrerlaubnis wurde nach § 69 StGB entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Der Angeklagte hatte das Kraftfahrzeug nach Konsum von Amphetaminen geführt. Der BGH hat beanstandet, dass das LG diese Entscheidung im Urteil nicht begründet hat (23.11.7, 4 StR 427/17, Abruf-Nr. 198406 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat