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  • · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Neue Rechtsprechung zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG

    | Wir berichten über einige neue(re) Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG. |

     

    1. Berücksichtigung beruflicher Belange

    (BayVGH 19.12.24, 11 CS 24.1933, Abruf-Nr. 246465)

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Schutz von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer kann auch dann verhältnismäßig sein, wenn sie mit den beruflichen, finanziellen und familiären Interessen des Fahrerlaubnisinhabers kollidiert. Denn dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt angesichts der Gefahren durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen des Betroffenen in beruflicher oder in privater Hinsicht.