16.01.2018 · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Zeitablauf
| Oft wird in straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren die Fahrerlaubnis nicht sofort zu Beginn des Verfahrens vorläufig nach § 111 StPO entzogen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen. Wird dann erst später von der Maßnahme Gebraucht gemacht, stellt sich die Frage, ob die vorläufige Entziehung dann nicht unverhältnismäßig (geworden) ist. Dazu nimmt das LG Koblenz Stellung (10.10.17, 3 Qs 84/17, Abruf-Nr. 198470 ). |
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