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  • 16.10.2015 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisrecht

    Abkehr vom Tattagsprinzip beim FABS

    | Zur Abkehr vom Tattagsprinzip bei der Maßnahmenergreifung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem: Maßgebend ist nicht länger der Zeitpunkt der Begehung der Verkehrszuwiderhandlung, sondern derjenige, an dem die zuständige Behörde hiervon Kenntnis erlangt (VG Koblenz 14.8.15, 4 L 603/15.KO, Abruf-Nr. 145491; VG Magdeburg 8.7.15, 1 B 150/15, Abruf-Nr. 145492 ). |