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  • 02.06.2014 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisrecht

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    | Die (Neu-)Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt nicht in Betracht, solange begründete Zweifel an der Kraftfahreignung des Bewerbers bestehen (OVG Nordrhein-Westfalen 29.1.14, 16 B 1426/13, Abruf-Nr. 140661 ). |