· Fachbeitrag · Fahrerlaubnisrecht
Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer MPU
Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss löst für ein Wiedererteilungsverfahren ohne Weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus (VGH Baden-Württemberg 15.1.14, 10 S 1748/13, Abruf-Nr. 140662). |
Praxishinweis
Die h.M. in der Rechtsprechung geht davon aus, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§§ 69, 69a StGB) von der Ermächtigungsgrundlage in § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV ebenso erfasst wird wie eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis. Die zuständige Behörde kann daher nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet sein, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen. Der bisherige Inhaber der Fahrerlaubnis kann dann nur auf diesem Wege den Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung führen (BVerwG NJW 13, 3670; VGH Baden-Württemberg DAR 12, 603 [Ls.], jeweils m.w.N.).