· Fachbeitrag · Fahrlässige Tötung
Sorgfaltspflichten beim Rechtsabbiegen
Zu den Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen mit Fußgänger- und Radfahrerfurten (Anschluss an OLG München NZV 89, 394) (OLG Hamm 9.9.13, 3 Ws 134/13, Abruf-Nr. 140343). |
Praxishinweis
Das OLG fordert, dass ein Lkw-Fahrer beim Abbiegen im Kreuzungsbereich mit Fußgänger- und Radfahrerfurten Schrittgeschwindigkeit fahren muss. Beschleunigt der Lkw-Fahrer während eines Rechtsabbiegevorgangs auf eine Geschwindigkeit von zumindest 16 km/h, sodass der Bereich gebotener Schrittgeschwindigkeit deutlich überschritten ist, handelt er danach sorgfaltspflichtwidrig. Kommt es zu einer Kollision mit einem Radfahrer, der an den Folgen des Unfalls später verstirbt, kann dem Lkw-Fahrer der Vorwurf fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB gemacht werden. Dies gilt zumindest, wenn er bei angemessener Geschwindigkeit den Geschädigten so frühzeitig hätte erkennen können, dass er noch rechtzeitig vor dem Erreichen der Fußgänger- und Radfahrerfurt einen Bremsvorgang hätte einleiten können und auf diese Weise die Kollision und damit die Tötung des Geschädigten hätte verhindern können.
Die Entscheidung weist zudem eine Besonderheit auf: Sie ist im sog. Klageerzwingungsverfahren ergangen (§§ 172 ff. StPO). Der Antrag der Witwe war also zulässig (vgl. zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl., 2013, Rn. 1849 ff.), was in der Praxis selten ist. Das OLG hat dann die Anklageerhebung angeordnet.