· Nachricht · Fahrtenbuch
Anordnung eines Fahrtenbuches bei einem Betriebsfahrzeug
| Das VG Oldenburg hat jetzt noch einmal zu den Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs (§ 31a StVZO) gegenüber einem Betrieb Stellung genommen. |
Das VG weist darauf hin, dass ein Geschäftsbetrieb im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten ist, schon auf die erste Anhörung hin die ladungsfähigen Anschriften der in Betracht kommenden Fahrer anzugeben (30.4.21, 7 B 1850/21, Abruf-Nr. 223107). Anderenfalls ist die Anordnung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt.
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 146 | ID 47476493