05.01.2016 · Fachbeitrag · Fahrtenbuch
Fahrtenbuch für mehrere Kfz des Halters
| Soll eine Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) für mehrere Kraftfahrzeuge des Halters angeordnet werden, muss eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen. Diese muss die Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigen. Sie setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus. Erforderlich ist zudem eine Prognose, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße auch mit anderen Fahrzeugen des Halters zu erwarten sind und ebenfalls nicht aufgeklärt werden könnten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig