· Fachbeitrag · Fahrtenbuchauflage
Dauer der Fahrtenbuchauflage bei einem Motorrad
(OVG Niedersachsen 8.7.14, 12 LB 76/14, Abruf-Nr. 142593) |
Praxishinweis
Die grundsätzliche Auffassung des OLG zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erst längere Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes bringt nichts Neues. Seine Auffassung entspricht der h.M. in der Rechtsprechung (vgl. dazu z.B. OVG Niedersachsen VA 14, 66, wo noch nicht einmal 18 Monate ausgereicht haben, von einem Fahrtenbuch abzusehen).
Zu der in LS 2 dargestellten Rechtsauffassung liegt obergerichtliche Rechtsprechung bisher noch nicht vor. Das OVG hat insoweit die Revision zugelassen. Wir werden zu der Frage dann demnächst etwas vom BVerwG hören. Offen gelassen hat das OVG im Übrigen die Frage, wie die Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, wenn der Halter des Motorrads etwa im Rahmen der Anhörung substanziiert geltend macht, sein Motorrad im Winter nicht abzumelden, sondern ganzjährig zu nutzen. Darauf kam es nämlich nicht an, da der Kläger sein Fahrzeug in den vergangenen Jahren stets für durchschnittlich sechs Monate stillgelegt bzw. außer Betrieb gesetzt hatte.