17.02.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei Abstandsverstoß
| Bei einem Abstandsverstoß kann von einem Regelfahrverbot nicht mit der Begründung abgesehen werden, das nachfolgende Fahrzeug sei auf der Beobachtungsstrecke gefahrvoll auf den Betroffenen aufgefahren, wenn dieser bereits zuvor den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in pflichtwidriger Weise unterschritten hat. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des OLG Bamberg (17.9.15, 3 Ss OWi 1048/15, Abruf-Nr. 146107 ). |
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