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  • 17.07.2014 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot bei zu geringem Abstand zwischen Anordnung und Messstelle

    | Bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift zwischen geschwindigkeitsbeschränkender Anordnung und Geschwindigkeitsmessanlage kann der Schuldgehalt einer Tat geringer bewertet werden mit der Folge, dass allein die Verwirklichung des Tatbestands noch keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers darstellt und im Einzelfall daher von einem Regelfahrverbot Abstand genommen werden kann (OLG Oldenburg 13.1.14, 2 SsBs 364/13, Abruf-Nr. 142000 ). |