12.12.2014 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot nach Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme
| Absolviert der Betroffene eine verkehrspsychologische Schulung (hier: Prävention MobilPlus des TÜV Süd), kann das Gericht, sofern keine sonstigen Gründe entgegenstehen, von der Anordnung eines Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße absehen (AG Landstuhl 11.9.14, 2 OWi 4286 Js 11751/13, Abruf-Nr. 143076 ). |
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