16.02.2017 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot: Sie müssen den Härtefall beweisen
| Von einem an sich fälligen Fahrverbot kann wegen eines sog. Härtefalls abgesehen werden. Die Begründung darf dann aber nicht nur auf der Einlassung des Betroffenen beruhen, ohne dass der Tatrichter die Richtigkeit dieser Einlassung überprüft hat. So jetzt noch einmal das OLG Bamberg (17.1.17, 3 Ss OWi 1620/16, Abruf-Nr. 191557 ; s. a. schon OLG Bamberg VA 16, 98; 17, 11). |
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