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  • 15.04.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot wegen „Mitverschulden“ eines anderen

    | Das AG Landstuhl hat bei einem Abstandsverstoß von einem Fahrverbot abgesehen. Das hat es vor allem damit begründet, dass das Fahrverhalten des vor dem Betroffenen fahrenden PKW in erheblichem Maße und über den gesamten Messzeitraum gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hat. Der Vorausfahrende hatte nämlich seine Geschwindigkeit signifikant ohne erkennbaren Grund erheblich abgesenkt (AG Landstuhl 22.2.16, 2 OWi 4286 Js 14527/15, Abruf-Nr. 146744 ). |