· Fachbeitrag · Fahrverbot
Anforderungen an die Urteilsgründe
Der Tatrichter muss sich bei Verhängung eines Regelfahrverbots der Möglichkeit, von der Verhängung des Fahrverbots absehen zu können, bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen erkennen lassen. Dagegen kann von ihm nicht verlangt werden, er müsse in den Urteilsgründen zu erkennen geben, sich der Möglichkeit bewusst gewesen zu sein, von der Verhängung eines Fahrverbots (allein) gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können (OLG Bremen 15.11.12, 2 Ss Bs 82/12, Abruf-Nr. 130360). |
Praxishinweis
Dies wird teilweise anders gesehen. Es wird verlangt, dass die Entscheidungsgründe sich zu dem Bewusstsein des Tatrichters vom Absehen des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße verhalten müssen (OLG Hamm VA 04, 84; NZV 04, 156; OLG Naumburg VRS 100, 201; OLG Düsseldorf DAR 11, 408).