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  • 21.08.2024 · Nachricht · Fahrverbot

    Brauchen Rentner keine Fahrerlaubnis?

    | Nach Auffassung des AG Dortmund sind Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können, keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen. |