04.09.2019 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Fahrverbot bei Verurteilung wegen allgemeiner Kriminalität
| Das AG Dortmund hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Fahrverbot nach § 44 StGB angeordnet werden kann, um bei einer Verurteilung wegen eines allgemeinen Kriminalitätsdelikts ein nicht mehr bewährungsfähiges Strafmaß knapp über zwei Jahren Freiheitsstrafe zu vermeiden (3.5.19, 767 Ls-800 Js 1003/18 – 15/19, Abruf-Nr. 210278 ). |
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