31.03.2014 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes
| Auch ein „einfacher“ Rotlichtverstoß kann aufgrund der Vorahndungslage des Betroffenen ohne Weiteres die mit der Ahndung mit einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot verbundene Wertung als beharrlicher Pflichtenverstoß gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 1 2. Alt. StVG außerhalb eines Regelfalls i.S.v. § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV rechtfertigen (OLG Bamberg 6.3.14, 3 Ss OWi 228/14, Abruf-Nr. 140966 ). |
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