Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.05.2019 · Nachricht · Fahrverbot

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen eines „Nebenjobs”

    | Berufliche Schwierigkeiten durch ein Fahrverbot im Rahmen eines Nebenjobs, durch den ein stellvertretender Filialleiter eines Getränkemarkts monatlich 300 bis 400 EUR verdient, sind nicht ausreichend, um von einem Regelfahrverbot absehen zu können. So das AG Dortmund (16.10.18, 729 OWi-257 Js 1462/18-219/18, Abruf-Nr. 207669 ). |