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  • 16.04.2015 · Fachbeitrag · Fahrzeugführer

    Fahrlehrer ist nicht Fahrzeugführer, aber Verkehrsteilnehmer

    | 1. Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, ist, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, nicht Führer des Kfz i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 StVO, § 2 Abs. 2 StVO. 2. Ein Fahrlehrer, der einen Fahrschüler auf einer Ausbildungsfahrt begleitet, ist Verkehrsteilnehmer i.S. von § 1 Abs. 2 StVO und kann somit eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 StVO begehen, wenn er seine Verpflichtung, eine Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu verhindern, schuldhaft verletzt. (OLG Stuttgart 2.2.15, 4 Ss 721/13, Abruf-Nr. 144141 ) |