16.02.2024 · Nachricht · Führerscheinentzug
Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit hohem Unfallschaden
| Das AG Dortmund hat jetzt noch einmal zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter Stellung genommen. |
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