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  • 16.10.2015 · Fachbeitrag · Führungsaufsicht

    Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    | Die im Rahmen einer Führungsaufsicht erteilte Weisung, den Wohn- und Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen, kann auch mit Blick auf eine vom Verurteilten angestrebte Berufstätigkeit als Fernfahrer verhältnismäßig sein (KG 11.6.15, 2 Ws 124/15, Abruf-Nr. 145495 ). |